Odette Ullrich Vorsorge

Marlene M. (Name geändert) kommt 78-jährig zu mir. Ihr Mann ist vor längerer Zeit verstorben, sie hat keine Kinder. Sie ist geistig noch topfit und kümmert sich selbst um ihr Vermögen, darunter zwei vermietete Wohnungen, ein Wertpapierdepot sowie Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds. 

Für den etwaigen Fall einer Pflegebedürftigkeit hat sie bereits vor mehreren Jahren ein Pflegeheim ausgewählt und sich dort angemeldet.

Als Rechtsanwältin beriet ich sie zunächst bei der Gestaltung des Testaments: Ihr Wunsch war, ihr Vermögen auf gemeinnützige Organisationen und langjährige, enge Freunde aufzuteilen. Sie setzte mich als Testamentsvollstreckerin ein, um sicherzustellen, dass der Nachlass nach ihren Vorgaben abgewickelt wird. Um sich selbst in geschäftlichen Dingen zu entlasten und in Hinblick auf eine mögliche künftige Pflegebedürftigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit setzte sie mich darüber hinaus als Bevollmächtigte ein. Die Vollmacht sollte notariell beurkundet werden. Ich erstellte sämtliche Entwürfe, bereitete den Notartermin vor und begleitete meine Mandantin auf ihren Wunsch zum Notar

Zwei Jahre später erkrankte Marlene M. an einer schnell fortschreitenden Demenz. Sie konnte sich nicht mehr selbst versorgen und deshalb nicht mehr in ihren eigenen vier Wänden leben. Als Bevollmächtigte organisierte ich den Umzug in das von ihr ausgesuchte Heim. Ich brachte sie mit dem Auto dorthin, sicherte ihre Wertsachen und packte für sie die Koffer aus, damit sie am neuen Wohnort dieselbe Ordnung hatte wie Zuhause.

Anschließend regelte ich für meine Mandantin alle vertraglichen und rechtlichen Themen und kümmere mich seitdem um Post und Buchhaltung. Ich übernahm die gesamte Vermögensverwaltung von der Erstellung eines Vermögensverzeichnisses bis zur Organisation von Nachmietern bei Mieterwechsel. Bei meinen regelmäßigen Besuchen im Heim informiere ich meine Mandantin unter Berücksichtigung Ihres Gesundheitszustands über den aktuellen Stand der Dinge, auch wenn sie vielleicht nicht immer allem im Detail folgen kann. Sie spürt Sicherheit und Geborgenheit.

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Anna V. (Name geändert) ist eine Frau in den 40ern, als sie mich als Rechtsanwältin konsultiert: Sie ist an Krebs im Endstadium erkrankt, hat keine Kinder. Sie will ihre Patenkinder als Erben ihres beträchtlichen Vermögens einsetzen, das sie ihrerseits von ihrem Onkel geerbt hat. 

Ihre Eltern kennen ihren Wunsch, zweifeln aber ihre Testierfähigkeit an. In der gesetzlichen Erbfolge würden die Eltern das Vermögen erben.

Ich beriet Anna V. bei der Testamentsgestaltung und ließ auf ihren ausdrücklichen Wunsch vorsorglich ihre Testierfähigkeit durch einen Facharzt für Psychiatrie begutachten, der sie zuhause aufsuchte. Sie setzte mich als Testamentsvollstreckerin sowie als Bevollmächtigte ein – dies mit dem Auftrag, sie in einem bereits festgelegten Hospiz unterzubringen. Kurze Zeit darauf verstarb meine Mandantin zuhause, sodass meine Tätigkeit als Bevollmächtigte nicht mehr benötigt wurde. 

Als Testamentsvollstreckerin führte ich erfolgreich ein Gerichtsverfahren gegen die Eltern meiner Mandantin, die das Testament anzufechten versuchten. Ich sorgte dafür, dass der ihnen zustehende Pflichtteil an die Eltern ausgezahlt und der übrige Nachlass – inklusive persönlicher Gegenstände – wie von meiner Mandantin verfügt, an die Erben verteilt wurde.
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Ludwig R. (Name geändert) lerne ich als 70-jährigen emeritierten Hochschulprofessor kennen. Er konsultiert mich, da er sein aus mehreren vermieteten Gewerbeimmobilien bestehendes Vermögen direkt seiner zum Zeitpunkt der Beratung 14-jährigen Enkelin vererben möchte. Zu seiner Tochter und seinem Schwiegersohn besteht kaum Kontakt. 


Sein Wunsch ist, möglichst lange selbstständig in seiner eigenen Wohnung zu leben – auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit. 

Ich beriet ihn bei der Gestaltung des Testaments und wurde von ihm als Testamentsvollstreckerin eingesetzt, um den Nachlass gegebenenfalls bis zur Volljährigkeit der Enkelin zu verwalten und anschließend auf sie zu übertragen. Zudem setzte er mich zu seiner Entlastung als Bevollmächtigte nach Bedarf ein. Für den Fall der Pflegebedürftigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit beauftragte er mich vorsorglich, die Pflege zu Hause zu organisieren. 

Derzeit stehe ich ihm regelmäßig beratend zur Seite.

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