
Vertretung in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten
Mit einer Generalvollmacht können Sie mich beauftragen, Sie in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten umfassend zu vertreten und Ihre Wünsche umzusetzen. Sie dient dazu, die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung weitgehend zu vermeiden und bleibt daher in Kraft, sollten Sie geschäftsunfähig werden. Sie umfasst in der Regel die Gesundheitssorge auf Basis einer Patientenverfügung, die Wahl des Aufenthaltsortes und die Vermögenssorge sowie die Vertretung vor Behörden und Gerichten.

Beratung zur Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, inwieweit Sie künftig in bestimmte Untersuchungen und ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese untersagen.
Als Bevollmächtige spreche ich mit dem medizinischen Personal und sorge dafür, dass Ihren Wünschen entsprochen wird.

Vermögensverwaltung
Ich verwalte Ihr Vermögen nach Ihren Vorgaben und der vorhandenen Vermögensstruktur. Im Fokus steht dabei in der Regel der Erhalt des Vermögens. Sie selbst können dabei im Vorfeld festlegen, wie Ihr Lebensabend finanziell abgesichert werden soll.

Auftrags- und Vertrauensverhältnis
Mit einem Geschäftsbesorgungsvertrag regeln wir gemeinsam nach Ihren Vorgaben die Details meiner Tätigkeit als Bevollmächtigte. Hier legen Sie beispielsweise fest, ob Sie im Pflegefall zuhause oder in einem Pflegeheim betreut werden wollen, welches Lebens- und Pflegeniveau Sie anstreben, wo Sie Ihren Lebensabend verbringen möchten und inwieweit dafür Ihr Vermögen eingesetzt werden soll.
Auch meine Vergütung als Bevollmächtigte wird transparent berechnet, gemeinsam besprochen und schließlich in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Testament und Testamentsvollstreckung
In Ihrem Testament können Sie festlegen, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Ob Sie bestimmte Personen bedenken, karitative Organisationen unterstützen, selbst eine Stiftung gründen oder einer bestehenden Stiftung zustiften möchten – hier berate ich Sie gerne, damit Ihr letzter Wille in der richtigen Form festgehalten wird.
Als Testamentsvollstreckerin garantiere ich Ihnen, dass Ihr Nachlass genau nach Ihren Wünschen verteilt wird. Dabei kümmere ich mich beispielsweise auch darum, dass persönliche Gegenstände mit emotionalem Wert den Weg zu den Menschen finden, denen sie zugeeignet werden sollen.
Weitere Schwerpunkte der Testamentsvollstreckung liegen in der Kommunikation mit dem Nachlassgericht, Finanzbehörden und Versicherungen.

Sonstige Leistungen
Zu meinem umfangreichen Netzwerk verschiedener Spezialisten gehören u.a. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, ärztliche Gutachter, bewährte Immobilienmakler, Kunstsachverständige, Hausverwalter, Gärtner, Handwerksbetriebe und Pflegeeinrichtungen.
Vieles, aber nicht alles im Leben kann vertraglich geregelt werden. Ein menschliches Leben braucht mehr. Daher engagiere ich mich auch persönlich für meine Mandantinnen und Mandanten. Beispielsweise besuche ich sie regelmäßig im Pflegeheim oder sorge dafür, dass Sterbenskranke auf Wunsch eine seelsorgerische Betreuung erhalten. Denn es geht auch im letzten Lebensabschnitt um ein Leben in Würde.

Vertretung in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten
Mit einer Generalvollmacht können Sie mich beauftragen, Sie in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten umfassend zu vertreten und Ihre Wünsche umzusetzen. Sie dient dazu, die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung weitgehend zu vermeiden und bleibt daher in Kraft, sollten Sie geschäftsunfähig werden. Sie umfasst in der Regel die Gesundheitssorge auf Basis einer Patientenverfügung, die Wahl des Aufenthaltsortes und die Vermögenssorge sowie die Vertretung vor Behörden und Gerichten.

Beratung zur Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, inwieweit Sie künftig in bestimmte Untersuchungen und ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese untersagen.
Als Bevollmächtige spreche ich mit dem medizinischen Personal und sorge dafür, dass Ihren Wünschen entsprochen wird.

Vermögensverwaltung
Ich verwalte Ihr Vermögen nach Ihren Vorgaben und der vorhandenen Vermögensstruktur. Im Fokus steht dabei in der Regel der Erhalt des Vermögens. Sie selbst können dabei im Vorfeld festlegen, wie Ihr Lebensabend finanziell abgesichert werden soll.

Auftrags- und Vertrauensverhältnis
Mit einem Geschäftsbesorgungsvertrag regeln wir gemeinsam nach Ihren Vorgaben die Details meiner Tätigkeit als Bevollmächtigte. Hier legen Sie beispielsweise fest, ob Sie im Pflegefall zuhause oder in einem Pflegeheim betreut werden wollen, welches Lebens- und Pflegeniveau Sie anstreben, wo Sie Ihren Lebensabend verbringen möchten und inwieweit dafür Ihr Vermögen eingesetzt werden soll.
Auch meine Vergütung als Bevollmächtigte wird transparent berechnet, gemeinsam besprochen und schließlich in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Testament und Testamentsvollstreckung
In Ihrem Testament können Sie festlegen, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Ob Sie bestimmte Personen bedenken, karitative Organisationen unterstützen, selbst eine Stiftung gründen oder einer bestehenden Stiftung zustiften möchten – hier berate ich Sie gerne, damit Ihr letzter Wille in der richtigen Form festgehalten wird.
Als Testamentsvollstreckerin garantiere ich Ihnen, dass Ihr Nachlass genau nach Ihren Wünschen verteilt wird. Dabei kümmere ich mich beispielsweise auch darum, dass persönliche Gegenstände mit emotionalem Wert den Weg zu den Menschen finden, denen sie zugeeignet werden sollen.
Weitere Schwerpunkte der Testamentsvollstreckung liegen in der Kommunikation mit dem Nachlassgericht, Finanzbehörden und Versicherungen.

Sonstige Leistungen
Zu meinem umfangreichen Netzwerk verschiedener Spezialisten gehören u.a. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, ärztliche Gutachter, bewährte Immobilienmakler, Kunstsachverständige, Hausverwalter, Gärtner, Handwerksbetriebe und Pflegeeinrichtungen.
Vieles, aber nicht alles im Leben kann vertraglich geregelt werden. Ein menschliches Leben braucht mehr. Daher engagiere ich mich auch persönlich für meine Mandantinnen und Mandanten. Beispielsweise besuche ich sie regelmäßig im Pflegeheim oder sorge dafür, dass Sterbenskranke auf Wunsch eine seelsorgerische Betreuung erhalten. Denn es geht auch im letzten Lebensabschnitt um ein Leben in Würde.